Ratgeber
Winterdienst in Bonn: Pflichten für Eigentümer und Anlieger
Wenn in Bonn Schnee fällt, sind für die Gehwege vor den Häusern meist nicht die Stadt oder bonnorange zuständig, sondern die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Hier steht was Anlieger tun müssen welche Pflichten die Stadt nennt, wann geräumt sein muss und wie Sie die Aufgabe abgeben können.

Regeln der Stadt Bonn
Zuständigkeit
Wer in Bonn räumen muss
Die Bundesstadt Bonn überträgt die Reinigung und den Winterdienst auf vielen Gehwegen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, den sogenannten Anliegern. Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt. Auch die Stadt selbst gilt bei ihren eigenen Grundstücken als Anliegerin.
Die Pflicht betrifft den Gehweg neben und vor dem Haus. Wer genau zuständig ist und wie oft die Straße gereinigt wird, ergibt sich aus der Reinigungsklasse im Straßenverzeichnis zur Satzung. Wer unsicher ist, schaut dort nach oder fragt bei den Bürgerdiensten.
Vermietung
Eigentümer bleiben verantwortlich
Die Stadt nennt ausdrücklich, dass Eigentümer die Arbeit an Mieter, einen Hausservice oder eine Fachfirma geben können. Die Pflicht gegenüber der Stadt verschwindet damit aber nicht ganz. Wer beauftragt, sollte gelegentlich prüfen ob wirklich geräumt wird.
In vielen Mietverträgen steht noch eine Regel aus der Zeit als die Bewohner selbst gekehrt haben. Wenn inzwischen ein Dienst beauftragt ist, sollten Hausordnung und Verträge dazu passen. Sonst glauben am ende zwei Seiten, der andere sei zuständig.
Zeiten
Bis wann der Gehweg sicher sein muss
Die Stadt Bonn unterscheidet zwischen Schnee am Tag und Schnee in der Nacht. Diese Zeiten sollten im Vertrag mit einem Dienstleister stehen.
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Schnee oder Glätte werktags zwischen 7 und 20 Uhr | unverzüglich beseitigen |
| Geschäftsstraßen mit längeren Öffnungszeiten | Frist bis 20:30 Uhr |
| Schnee oder Glätte außerhalb dieser Zeiten | werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr wieder sicher |
| Gehweg an einer Haltestelle | ebenfalls räumen und bei Glätte streuen |
„Unverzüglich“ heißt nicht Sofort beim ersten Flocken, aber ohne schuldhaftes Zögern. Bei anhaltendem Schneefall reicht ein Einsatz am Morgen deshalb oft nicht. Für Häuser an Haltestellen von Bus und Bahn lohnt ein besonders genauer Blick weil dort viele Menschen ein- und aussteigen.
Streumittel
Warum Salz in Bonn grundsätzlich tabu ist
Die Stadt schreibt abstumpfende Mittel vor, also Sand, Splitt oder Sägemehl. Salz zu streuen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur bei extremer Witterung, etwa Eisregen, oder an besonders gefährlichen Stellen, wenn nichts anderes wirkt.
Salz schadet Bäumen, Grünflächen und Pfoten von Hunden, und es greift Beton und Natursteinplatten an. Wer einen Dienst beauftragt, sollte im Angebot sehen, welches Streugut verwendet wird. Splitt, der im Frühjahr liegen bleibt, muss außerdem wieder zusammengekehrt werden.
Durchsetzung
Was passiert, wenn niemand räumt
Nach Angaben der Stadt geht es zuerst nicht ums Strafen. Sie weist auf die Pflicht hin und kann dann ein Zwangsgeld von 150 Euro androhen und notfalls festsetzen. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können außerdem als Ordnungswidrigkeit gelten.
Teurer als ein Zwangsgeld kann ein Sturz werden. Rutscht jemand auf einem nicht geräumten Gehweg aus, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. Deshalb ist ein dokumentierter Winterdienst so wichtig. Ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme zeigt später, was wann gemacht wurde.
Checkliste
Den Winterdienst in Bonn abgeben
Wenn Sie die Pflicht an einen Dienst übertragen, klären Sie vorher diese Punkte. Dann gibt es im ersten Schnee keine Überraschung.
- Welche Gehwege, Zugänge und Stellplätze werden geräumt? Am besten mit Skizze.
- Passen die Einsatzzeiten zu den Bonner Fristen, auch am Wochenende?
- Wird nach anhaltendem Schneefall nachgeräumt?
- Welches Streugut wird verwendet, und wo ist Salz ausgeschlossen?
- Wie wird jeder Einsatz dokumentiert, und wie bekommen Sie das Protokoll?
- Ist geregelt, wer den Splitt im Frühjahr entfernt?
Ausführlicher erklärt das unser Ratgeber zum Leistungsumfang im Winterdienst. Den Flächenplan nennen Fachleute auch Räum- und Streuplan.
Ihr Haus steht in Bonn?Wir übernehmen den Winterdienst nach den Bonner Fristen und dokumentieren jeden Einsatz.
Winterdienst in Bonn anfragenBeispiel
Ein Mehrfamilienhaus in Beuel
Ein Beispiel, wie es laufen kann: Ein Haus mit sechs Parteien liegt an einer Wohnstraße, der Gehweg ist 20 Meter lang. Dazu kommt der Weg zur Haustür und zum Müllplatz. Bisher hat ein Mieter geräumt, der nun ausgezogen ist.
Die Eigentümerin beauftragt einen Dienst für die Saison von November bis März. Im Vertrag stehen die Flächen, die Bonner Zeiten und Splitt als Streumittel. Nach jedem Einsatz kommt ein Eintrag ins Protokoll, das sie einmal im Monat per E-Mail erhält. In der Hausordnung wird der alte Kehrplan für den winter gestrichen.
Tipp
Rechtzeitig planen
Dienste planen ihre Touren vor dem ersten Frost. Wer erst nach dem ersten Schnee sucht, findet oft keine freien Plätze mehr. Ein guter Zeitpunkt für die Anfrage ist der Spätsommer oder der Oktober.
Unsere eigene Leistung beschreiben wir auf der Seite Winterdienst. Für Häuser im Stadtgebiet gibt es außerdem die Seite zum Gebäudeservice in Bonn.
FAQ
Fragen zum Winterdienst in Bonn
Kurz beantwortet. Fehlt Ihre Frage, schreiben Sie sie einfach mit in Ihre Anfrage. Wir antworten meist noch am selben Werktag.
Muss ich auch am Sonntag räumen?
Ja. An Sonn- und Feiertagen muss der Gehweg nach nächtlichem Schnee bis 9 Uhr sicher sein. Tagsüber gilt auch am Wochenende, dass Schnee und Glätte zügig beseitigt werden.
Darf ich den Schnee auf die Straße schieben?
Besser nicht. Schnee gehört an den Rand des Gehwegs oder aufs eigene Grundstück, so dass Fußgänger, Einfahrten und Abläufe frei bleiben. Was genau gilt, steht in der Satzung.
Bin ich als Mieter zuständig?
Nur wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung die Aufgabe wirksam auf Sie überträgt. Gegenüber der Stadt ist zunächst der Eigentümer verantwortlich. Im zweifel fragen Sie Ihre Verwaltung.
Gilt das auch für Bad Godesberg und Beuel?
Ja. Die Satzung gilt für das ganze Stadtgebiet mit allen vier Stadtbezirken. Unterschiede gibt es nur bei der Reinigungsklasse einzelner Straßen.
Gilt das auch für Garagenzufahrten und Hofeinfahrten?
Die Satzung regelt Gehwege und die dort genannten öffentlichen Flächen. Für Zufahrten und wege auf Ihrem Grundstück gilt die allgemeine Pflicht, andere nicht zu gefährden. Wer Mieter, Besucher oder Lieferdienste über den Hof gehen lässt, sollte dort genauso räumen und streuen.
Winterdienst
Den Winter in Bonn abgeben?
Wir räumen und streuen nach den Bonner Fristen, mit Flächenplan und Protokoll für jeden Einsatz.
Winterdienst anfragen
Hilfreich sind:
- Adresse oder Stadtbezirk
- Länge des Gehwegs
- weitere Flächen auf dem Grundstück