Glossar

Fachbegriffe aus Reinigung, Hausmeisterservice und Winterdienst

In Angeboten und Verträgen rund um den Gebäudeservice tauchen Begriffe auf die nicht jeder kennt. Dieses Glossar erklärt 20 dieser Fachbegriffe in fünf Themen, jeweils kurz, mit einem Beispiel aus der Praxis und dem Unterschied zu verwandten Begriffen.

Regelmäßige Reinigung

Die meisten Reinigungsaufträge laufen über Jahre und wiederholen sich in festen Abständen. Die folgenden vier Begriffe beschreiben diese laufende Arbeit und wie Oft sie anfällt. Sie tauchen in fast jedem Angebot für Wohnanlagen und Büros auf.

Gebäudereinigung
Oberbegriff für alle Reinigungsarbeiten in und an Gebäuden. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung von Büros, Treppenhäusern und Sanitärräumen ebenso wie Einzelaufträge, etwa eine Grundreinigung. Im Alltag meinen viele damit die laufende Reinigung nach Plan. Wer ein Angebot einholt, sollte deshalb sagen, ob es um die regelmäßige Pflege oder um eine einmalige Arbeit geht. Unsere Leistung beschreiben wir auf der Seite zur Gebäudereinigung.
Unterhaltsreinigung
Die regelmäßige Reinigung, die ein Gebäude im täglichen Betrieb sauber hält. Sie umfasst wiederkehrende Arbeiten wie Böden reinigen, Papierkörbe leeren und Sanitärräume pflegen, in festen Intervallen. Von der Grundreinigung unterscheidet sie sich durch Tiefe und Häufigkeit: Die Unterhaltsreinigung entfernt den laufenden Schmutz, die Grundreinigung auch hartnäckige Rückstände, die sich über Monate gebildet haben. Mehr dazu auf der Seite zur Unterhaltsreinigung.
Treppenhausreinigung
Reinigung der gemeinsam genutzten Flächen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses oder Bürogebäudes. Typisch sind Stufen und Podeste kehren und wischen, Handläufe abwischen und die Eingangstür mit Glas reinigen. Häufig ist sie ein fester Teil der Nebenkosten. In vielen Häusern ersetzt sie die frühere Kehrwoche der Bewohner, damit die Reinigung unabhängig davon klappt, wer gerade Zeit hat.
Reinigungsintervall
Der Abstand, in dem eine bestimmte Arbeit wiederholt wird, etwa täglich, wöchentlich oder monatlich. Das Intervall ist der größte Hebel für Aufwand und Preis. Ein stark genutzter Eingang braucht ein kürzeres Intervall als ein selten betretener Kellerflur. In einem guten Leistungsverzeichnis hat jede Zeile ihr eigenes Intervall, statt das ganze Gebäude über einen Kamm zu scheren.

Intensive Reinigung und Baustelle

Manche Reinigungen fallen nur einmal an oder in großen Abständen. Bei Neubau und Sanierung gibt es dafür sogar mehrere Phasen, deren Namen in der Praxis nicht immer gleich verwendet werden. Hier lohnt es sich, genau auf den Auftrag zu achten.

Grundreinigung
Eine gründliche Reinigung, die Verschmutzungen entfernt, die bei der laufenden Pflege nicht verschwinden: alte Pflegefilme, Kalk, eingetretener Schmutz in Fugen. Sie wird meist einmal oder zweimal im Jahr gemacht, vor einem Mieterwechsel oder nach langem Leerstand. Danach kann die Unterhaltsreinigung auf einem sauberen Stand weiterarbeiten. Mit Baustellen hat sie nichts zu tun. Details finden Sie auf der Seite zur Grundreinigung.
Baugrobreinigung
Reinigung während der Bauphase, meist zwischen den Gewerken. Verpackungen, lose Reste und grober Staub werden entfernt, damit das nächste Gewerk arbeiten kann. Die Räume sind danach besenrein, aber nicht sauber im üblichen Sinn. Beauftragt wird die Baugrobreinigung oft von der Bauleitung. Bauschutt und Restmaterial gehören nicht dazu, die fährt die Baustelle selbst ab. Auf größeren Baustellen fällt sie mehrfach an.
Baufeinreinigung
Reinigung nach Abschluss der Hauptgewerke. Staub wird von allen Flächen entfernt, Fenster mit Rahmen und Sanitärobjekte werden gereinigt, Böden nass gewischt. In der Praxis überschneidet sich die Baufeinreinigung oft mit der Bauendreinigung, manche Betriebe fassen beides zusammen. Entscheidend ist deshalb nicht der Name, sondern was im Auftrag als Leistung beschrieben ist und wer nach der Reinigung noch in den Räumen arbeitet.
Bauendreinigung
Die letzte Reinigung vor Übergabe oder Einzug. Letzter Staub wird entfernt, Glas streifenfrei gereinigt, Schutzfolien und Etiketten abgezogen und alle Räume kontrolliert. Sie lohnt sich erst, wenn kein Gewerk mehr in den Räumen arbeitet. Weil sich Fein- und Endreinigung überschneiden können, sollte vertraglich festgelegt sein, welche Arbeiten genau enthalten sind und wer abnimmt. Mehr auf der Seite zur Bauendreinigung.

Hausmeisterservice und Gebäudebetrieb

Neben der Reinigung braucht ein Gebäude jemanden der regelmäßig nach dem rechten sieht. Diese Begriffe beschreiben, wer das macht, wie es organisiert ist und was passiert wenn etwas nicht in ordnung ist.

Hausmeisterservice
Ein Dienst, der wiederkehrende Aufgaben in und um ein Gebäude übernimmt, ohne dass ein Hausmeister fest angestellt ist. Typisch sind Kontrollgänge, Tonnendienst, kleine Arbeiten wie Leuchtmittel tauschen und die Meldung von Schäden. Reparaturen an Heizung, Elektrik oder Wasser übernehmen Fachbetriebe. Der Hausmeisterservice erkennt das Problem, meldet es weiter und hält nach, ob es erledigt wurde. Mehr dazu auf der Seite zum Hausmeisterservice.
Kontrollgang
Ein regelmäßiger Rundgang durch das Gebäude und die Außenanlagen nach einer festen Liste. Geprüft werden zum Beispiel Beleuchtung, Türen, Fluchtwege, Keller und Müllplatz. Der Kontrollgang ersetzt keine technische Prüfung durch Fachleute, sorgt aber dafür, dass Schäden früh auffallen. Wichtig ist, dass vorher feststeht, was geprüft wird, wie oft der Rundgang stattfindet und wohin Auffälligkeiten gemeldet werden.
Facilitymanagement
Die Steuerung aller Leistungen rund um den Betrieb eines Gebäudes. Im großen Maßstab umfasst das auch Technik, Energie und Flächenplanung. Für kleinere Objekte meint es meist, dass Reinigung, Hausmeisterservice, Außenpflege und Winterdienst aus einer Hand koordiniert werden, mit einem Ansprechpartner und abgestimmten Plänen. Wartung und Reparatur der technischen Anlagen bleiben dabei Sache der Fachbetriebe. Mehr auf der Seite zum Facilitymanagement.
Mängelmeldung
Die Mitteilung über einen Schaden oder Missstand an die Stelle, die ihn beheben lassen muss, meist Eigentümer oder Verwaltung. Eine gute Mängelmeldung nennt Ort, Art des Problems, Zeitpunkt und möglichst ein Foto. Wichtig ist ein vereinbarter Meldeweg: per E-Mail, über ein Portal oder bei Dringendem telefonisch. Ohne festen Weg bleiben Meldungen leicht liegen oder landen bei der falschen Person.

Außenflächen und Winter

Draußen geht es um Pflege und um Sicherheit. Gerade im winter spielen Satzungen der Kommunen und die Pflichten des Eigentümers eine Rolle. Die Erklärungen hier sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung für den Einzelfall.

Grünflächenpflege
Die regelmäßige Pflege von Rasen, Hecken, Sträuchern und Beeten auf einem Grundstück. Dazu gehören Mähen, Schneiden, Unkraut entfernen, Laub im Herbst und die Entsorgung des Schnittguts. Grundlage ist am besten ein Pflegeplan mit Intervallen für die Saison. Baumfällungen und Arbeiten an großen Bäumen gehören in die Hände spezialisierter Fachbetriebe. Unsere Leistung finden Sie auf der Seite zur Gartenpflege.
Verkehrssicherungspflicht
Die allgemeine Pflicht, Gefahren für andere zu vermeiden, wenn man eine Fläche oder ein Gebäude für sie öffnet. Für Eigentümer bedeutet das etwa, Wege bei Glätte zu sichern oder lose Teile zu beseitigen. Wie weit die Pflicht reicht und wer sie trägt, hängt vom Objekt, von Verträgen und gegebenenfalls von der Satzung der Kommune ab. Ein Dienstleister kann die Ausführung übernehmen.
Räum- und Streuplan
Eine Skizze oder ein Lageplan, auf dem alle Flächen markiert sind, die im Winter geräumt und gestreut werden. Dazu gehören Gehweg, Zugänge, Treppen und gegebenenfalls Stellplätze sowie die Fläche, auf der Schnee abgelegt werden darf. Der Plan ist Teil des Vertrags. So ist für beide Seiten klar, welche Flächen betreut werden und welche nicht, auch wenn das Personal wechselt.
Streugut
Das Material, das bei Glätte auf Wege gestreut wird. Man unterscheidet abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand von auftauenden Mitteln wie Salz. Viele Kommunen erlauben auf Gehwegen nur abstumpfende Mittel oder Salz nur in Ausnahmefällen. Im Frühjahr muss liegen gebliebener Splitt wieder zusammengekehrt werden. Welches Streugut verwendet wird und wo Salz ausgeschlossen ist, sollte im Winterdienstvertrag stehen.

Planung und Angebot

Bevor ein Auftrag beginnt, müssen Umfang und Flächen feststehen. Diese vier Begriffe beschreiben die Grundlagen eines Angebots und wie die Leistung Später überprüft wird. Wer sie kennt, kann Angebote besser vergleichen.

Leistungsverzeichnis
Eine Liste aller Arbeiten, die in einem Objekt erledigt werden sollen, gegliedert nach Fläche, Aufgabe, Häufigkeit und Zuständigkeit. Es legt fest, was gemacht wird, nicht mit welchen Mitteln oder Methoden. Mit einem einheitlichen Leistungsverzeichnis rechnen alle Anbieter mit demselben Umfang, und Angebote werden vergleichbar. Wie man eines erstellt, zeigt unser Ratgeber zum Leistungsverzeichnis für die Gebäudereinigung.
Aufmaß
Das Messen und Festhalten der Flächen, die gereinigt oder gepflegt werden sollen, etwa Bodenflächen je Raum, Glasflächen oder Rasenflächen. Das Aufmaß ist die Grundlage für die Kalkulation. Liegen aktuelle Pläne vor, lassen sich die Werte oft übernehmen. Fehlen sie oder stimmen sie nicht mehr, wird bei der Besichtigung nachgemessen, damit der Preis auf echten Zahlen beruht.
Objektbegehung
Ein gemeinsamer Rundgang durch das Objekt vor dem Angebot oder zu Beginn eines Auftrags. Dabei werden Räume, Beläge, Zugänge, Besonderheiten und Zuständigkeiten aufgenommen. Die Begehung ist oft der Moment, in dem Leistungsverzeichnis und Aufmaß entstehen. Auch während der Laufzeit lohnt eine Begehung, etwa nach den ersten Wochen oder einmal im Jahr, um den Umfang anzupassen.
Leistungsnachweis
Ein Beleg dafür, dass eine vereinbarte Arbeit erledigt wurde. Das kann eine abgezeichnete Liste im Objekt sein, ein Einsatzprotokoll im Winterdienst oder eine kurze Meldung nach dem Kontrollgang. Der Nachweis hilft bei der Kontrolle und bei Rückfragen, etwa nach einem Sturz bei Glätte. Wie er aussieht und wie oft er übermittelt wird, sollte im Vertrag stehen.

Einordnung

Erklärung oder Angebot?

Das Glossar erklärt Begriffe, es macht keine Werbung für eine Leistung. Wenn Sie wissen möchten, wie wir eine Leistung konkret umsetzen, finden Sie das auf den Leistungsseiten die bei den Begriffen verlinkt sind. Für Fragen vor einer Beauftragung gibt es den Ratgeber mit Anleitungen und Checklisten.

Hinweis

Begriffe in der Praxis

Nicht jeder Betrieb nutzt die Begriffe gleich. Gerade bei der Baureinigung oder beim Facilitymanagement verstehen Anbieter darunter manchmal unterschiedliche Dinge. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf den Namen einer Leistung, sondern lesen Sie welche Arbeiten im Angebot beschrieben sind.