Ratgeber

Ein Leistungsverzeichnis für die Gebäudereinigung erstellen

Wer Angebote für die Gebäudereinigung einholt, bekommt Oft Preise die weit auseinanderliegen. Meist liegt das nicht am Stundensatz, sondern daran, dass jeder Anbieter etwas anderes unter „reinigen“ versteht. Ein Leistungsverzeichnis schafft hier Klarheit. Diese Anleitung zeigt, wie Sie eins erstellen.

Stand: November 2026 · Redaktion Rheinland-Dienstleistungen

Grundlagen

Wozu ein Leistungsverzeichnis dient

Das Leistungsverzeichnis ist die liste aller Arbeiten, die in einem Objekt regelmäßig erledigt werden sollen. Es beschreibt nicht, wie gereinigt wird, sondern was, wo und wie oft. Damit ist es die gemeinsame Grundlage für Angebot, Vertrag und spätere Kontrolle.

Ohne Verzeichnis kalkuliert jeder Anbieter mit seinen eigenen Annahmen. Der eine plant die Glastür wöchentlich ein, der andere gar nicht. Der eine rechnet mit Papierhandtüchern der andere lässt das Verbrauchsmaterial weg. Am ende vergleichen Sie Preise für unterschiedliche Leistungen.

Abgrenzung

Leistungsverzeichnis, Reinigungsplan, Vertrag

Die Begriffe werden oft durcheinander verwendet. Das Leistungsverzeichnis legt den Umfang fest. Der Reinigungsplan ordnet diese Arbeiten Wochentagen und Uhrzeiten zu. Der Vertrag regelt dazu Preis, Laufzeit, Kündigung und Haftung.

Für den Vergleich von Angeboten zählt vor allem das Verzeichnis. Den plan stimmen Sie meist erst mit dem Anbieter ab, den Sie beauftragen. Eine kurze Erklärung finden Sie auch im Glossar unter Leistungsverzeichnis.

Aufbau

Vier Spalten, die reichen

Ein Verzeichnis für ein kleines oder mittleres Objekt braucht keine Software. Eine Tabelle mit vier Spalten genügt, wenn jede Zeile eindeutig ist.

Fläche

Raum oder Raumgruppe mit Bodenbelag, etwa „Büros 1. OG, Teppich“ oder „Treppenhaus, Naturstein“. Bei größeren Objekten gehört die Quadratmeterzahl dazu, die Sie aus Plänen oder einem Aufmaß übernehmen.

Aufgabe

Die einzelne Tätigkeit, so konkret wie möglich. Nicht „Sanitär reinigen“, sondern „WC, Waschbecken, Armaturen reinigen und desinfizieren, Spiegel, Verbrauchsmaterial auffüllen“.

Häufigkeit

Täglich, zweimal pro Woche, wöchentlich, monatlich oder nach Bedarf. Bei „nach Bedarf“ sollte dabeistehen, wer den Bedarf meldet, sonst wird daraus schnell „nie“.

Zuständigkeit

Wer die Arbeit übernimmt oder das Material stellt: Reinigungsdienst, Hausmeister, Mieter oder Auftraggeber. Diese Spalte vergessen viele, dabei verhindert sie die meisten Missverständnisse.

Beispiel

Beispieltabelle für ein kleines Bürohaus

Ein Beispiel, wie so eine Tabelle aussehen kann: ein Bürohaus mit zwei Etagen, sechs Büros, Besprechungsraum, Teeküche, zwei WCs und einem gemeinsamen Treppenhaus. Die Werte sind ein Muster und keine Empfehlung für Ihr Objekt.

Beispiel eines Leistungsverzeichnisses für ein kleines Bürohaus
FlächeAufgabeHäufigkeitZuständigkeit
Büros, Teppich, ca. 180 m²Papierkörbe leeren, Boden saugen, Tische frei abwischen2 × pro WocheReinigungsdienst
BürosTische freiräumen vor der Reinigungvor jedem TerminMitarbeitende
WCs, FliesenSanitärobjekte reinigen, Boden wischen, Material auffüllen2 × pro WocheReinigungsdienst
WCsPapier, Seife, Handtücher einkaufennach BedarfAuftraggeber
TeekücheArbeitsfläche, Spüle, Fronten außen reinigen, Boden wischen2 × pro WocheReinigungsdienst
TeekücheGeschirr spülen, Kühlschrank leerentäglichMitarbeitende
Treppenhaus, Natursteinkehren, feucht wischen, Handlauf abwischen1 × pro WocheReinigungsdienst
Eingang, GlastürGlas innen und außen, Sauberlaufmatte absaugen1 × pro WocheReinigungsdienst
alle RäumeHeizkörper, Türen, Fensterbänke innen1 × pro MonatReinigungsdienst
FensterGlasreinigung innen und außen2 × pro Jahrgesondert beauftragt

Auffällig ist, wie viele Zeilen gar nicht beim Reinigungsdienst liegen. Genau diese Zeilen fehlen in den meisten Ausschreibungen. Wenn nicht klar ist, wer Papier nachkauft oder wer die Tische freiräumt, gibt es nach drei Wochen die ersten Beschwerden, obwohl alle ihre Arbeit gemacht haben.

Sie haben schon eine Tabelle?Schicken Sie sie mit Ihrer Anfrage mit. Wir prüfen sie bei der Besichtigung und rechnen genau diesen Umfang.

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Anleitung

In sechs Schritten zum Verzeichnis

So gehen Sie vor, wenn Sie das Verzeichnis selbst anlegen. Für ein Objekt mit zehn bis fünfzehn Räumen sollten Sie etwa zwei Stunden einplanen, den Rundgang eingeschlossen.

  1. Rundgang machen

    Gehen Sie das Gebäude einmal komplett ab, vom Eingang bis zum Keller. Notieren Sie jeden Raum, den Bodenbelag und Besonderheiten wie Glasflächen, empfindliche Oberflächen oder schwer erreichbare Stellen. Dieser Rundgang heißt in der Branche Objektbegehung.

  2. Räume gruppieren

    Fassen Sie gleichartige Räume zusammen, etwa alle Büros oder alle Flure. So bleibt die Tabelle übersichtlich, und Änderungen betreffen nur eine Zeile.

  3. Flächen messen oder übernehmen

    Für größere Objekte brauchen Anbieter die Fläche je Gruppe. Die Zahlen stehen oft in Mietverträgen oder Grundrissen. Fehlen sie, hilft ein Aufmaß bei der Besichtigung.

  4. Aufgaben aufschreiben

    Schreiben Sie für jede Gruppe die Tätigkeiten auf, die Sie erwarten. Denken Sie an die Dinge, die selten anfallen, etwa Heizkörper, Lampen oder Fensterbänke.

  5. Häufigkeit festlegen

    Überlegen Sie für jede Zeile wie stark der Bereich genutzt wird. Ein Eingang bei Publikumsverkehr braucht mehr als ein Archiv. Das passende Reinigungsintervall ist der größte Hebel für den Preis.

  6. Zuständigkeit klären

    Tragen Sie bei jeder Zeile ein, wer die Arbeit macht und wer das Material stellt. Klären Sie auch, wer Mängel meldet und an wen.

Vergleich

Angebote richtig vergleichen

Mit einem einheitlichen Verzeichnis lassen sich Angebote endlich nebeneinanderlegen. Achten Sie dabei auf drei Dinge. Erstens: Hat der Anbieter alle Zeilen übernommen oder einzelne gestrichen? Zweitens: Rechnet er pauschal pro Monat oder nach Stunden? Bei Stunden sollte erkennbar sein, wie viele Stunden pro Termin geplant sind. Drittens: Was ist ausdrücklich nicht enthalten?

Ein auffällig niedriger Preis bei gleichem Umfang bedeutet oft, dass zu wenig Zeit eingeplant ist. Das merken Sie nicht am ersten Tag, sondern nach einigen Wochen wenn Ecken und Kanten liegen bleiben.

Nachweis

Wie Sie die Leistung später prüfen

Das Verzeichnis ist auch Ihr Werkzeug für die Kontrolle. Nach den ersten Wochen lohnt eine gemeinsame Begehung mit dem Anbieter, bei der Sie Zeile für Zeile durchgehen. Was fehlt, wird nachgebessert, was zu viel ist, kann gestrichen werden.

Für die laufende Kontrolle reicht oft ein einfacher Leistungsnachweis, etwa eine Liste im Putzraum oder eine kurze Meldung nach jedem Termin. Bei uns gehört das zur Unterhaltsreinigung dazu.

Typische Fehler

Was in vielen Verzeichnissen fehlt

  • Verbrauchsmaterial: Wer kauft Papier, Seife und Müllbeutel, und wer füllt nach?
  • Glas: Ist die Glastür im Eingang Teil der Unterhaltsreinigung oder der Fensterreinigung?
  • Urlaubszeiten: Wird in Betriebsferien weiter gereinigt, und zu welchem Preis?
  • Grundreinigung: Ist sie einmal im Jahr eingeplant oder ein gesonderter Auftrag?
  • Zugang: Wer hat Schlüssel, und gibt es eine Alarmanlage?

Diese Punkte lassen sich mit wenigen Zeilen klären. Für die Gebäudereinigung als Ganzes finden Sie unsere Leistung auf der Seite Gebäudereinigung.

FAQ

Fragen zum Leistungsverzeichnis

Was uns oft gefragt wird.

Muss ich die Quadratmeter genau kennen?

Für ein erstes Angebot reichen ungefähre Werte. Vor Vertragsschluss sollten die Flächen aber stimmen weil sie die Kalkulation Direkt beeinflussen. Bei der Besichtigung prüfen wir die Angaben.

Gibt es eine Norm für Leistungsverzeichnisse?

Für kleinere und mittlere Objekte brauchen Sie keine Norm. Wichtig ist, dass jede Zeile eindeutig ist und alle Anbieter dieselbe Tabelle bekommen. Öffentliche Auftraggeber arbeiten oft mit eigenen Vorlagen.

Wie oft sollte ich das Verzeichnis anpassen?

Immer dann, wenn sich die Nutzung ändert, etwa bei neuen Mietern oder weniger Präsenz im Büro. Ansonsten reicht ein Blick einmal im Jahr.

Erstellen Sie das Verzeichnis auch für uns?

Ja. Bei der Besichtigung gehen wir das Objekt mit Ihnen durch und schreiben das Verzeichnis gemeinsam. Sie erhalten es zusammen mit dem Angebot und können es auch für Vergleichsangebote nutzen.

Gebäudereinigung

Verzeichnis gemeinsam erstellen?

Wir kommen zur Besichtigung, schreiben das Verzeichnis mit Ihnen und rechnen genau den vereinbarten Umfang.

Besichtigung anfragen

Für den ersten Kontakt reichen:

  • Ort und Art des Objekts
  • ungefähre Fläche
  • gewünschte Häufigkeit
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